Wir helfen, wenn medizinische Kosten zur Belastung werden

Unterstützung für Menschen, die sich notwendige Leistungen nicht leisten können

Wir sind für Sie da …

Viele Menschen geraten durch medizinische Zuzahlungen oder notwendige Hilfsmittel schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Trotz Krankenkassenleistungen bleiben häufig Eigenanteile, die zur Belastung werden können – für Kinder, Erwachsene, ältere Menschen oder Familien gleichermaßen.

Auf dieser Seite informieren wir darüber, wer Unterstützung erhalten kann, welche Leistungen gefördert werden und wie der Ablauf funktioniert.
So erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, welche Hilfe möglich ist.

Wem wir helfen

Unterstützt werden Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, medizinische Kosten zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel:

Personen mit geringem Einkommen

Rentner­innen und Rentner

Allein­erziehende

Familien in belastenden Lebens­situationen

Menschen mit Behinderung

chronisch erkrankte Menschen

Personen, die ihre Belastungs­grenze über­schritten haben

Die Bedürftigkeit wird anhand von Nachweisen geprüft.

  • Was wir fördern

    Gefördert werden medizinisch notwendige Leistungen, insbesondere:

    • Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen
      Etwa bei Therapien, ärztlichen Maßnahmen oder verordneten Arzneimitteln.
    • Hilfsmittel & Geräte
      Unterstützung bei Kostenanteilen für medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hör- oder Sehhilfen, orthopädische Hilfen oder andere Verordnungen.
    • Zahngesundheit
      Zuschüsse zu notwendigen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, medizinischen oder kieferorthopädischen Maßnahmen im Dentalbereich (Regelsatz; Ausnahme Kinder).
    • Belastungsgrenzen & Zuzahlungsbefreiung
      Hilfe bei Kosten zur Erreichung der Belastungsgrenze der Krankenkasse.
  • Was wir nicht fördern

    Um Spendengelder verantwortungsvoll und gemäß Satzung einzusetzen, können folgende Leistungen nicht übernommen werden:

    • kosmetische oder nicht medizinisch notwendige Maßnahmen
    • Behandlungen ohne ärztliche Verordnung
    • Kosten, die bereits vollständig durch Versicherungen oder andere Stellen gedeckt sind
    • optionale Zusatzleistungen ohne medizinische Notwendigkeit
    • ausgewählte alternative Methoden
    • rezeptfreie und freiverkäufliche Arzneimittel
Person nutzt Laptop

Wichtige Hinweise vor der Antrag­stellung

Damit eine Entscheidung möglich ist, sollten folgende Schritte beachtet werden:

  • 1. Antrag auf Zu­zahlungs­befreiung bei der Kranken­kasse stellen

    Bitte fügen Sie den Bescheid der Krankenkasse sowie die Rechnung über die Belastungsgrenze bei.

  • 2. Zahlungen erfolgen ausschließ­lich direkt an Leistungs­erbringer.

    Die Unterstützung wird nicht an Privatpersonen ausgezahlt.

    So ist gewährleistet, dass Spendengelder zweckgebunden eingesetzt werden.

  • 3. Unter­stützung ist abhängig von verfüg­baren Mitteln.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
    Entscheidungen erfolgen nach Satzung und verfügbarer Spendensituation.

Unser Ablauf – Schritt für Schritt

  • Antrag herunter­laden und einreichen

    Das Formular steht als PDF zur Verfügung

  • Prüfung der Unterlagen

    Die eingereichten Nachweise werden auf Vollständigkeit, medizinische Notwendigkeit und finanzielle Situation geprüft.

  • Ent­scheidung über die Förderung

    Der Verein entscheidet anhand der eingereichten Informationen.

  • Direkte Zahlung

    Genehmigte Beträge werden ausschließlich an Krankenkassen oder medizinische Einrichtungen überwiesen.

  • Antrags­formular (PDF) herunter­laden

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an:

info@medik-hilfe.de

oder

MediK-Hilfe e.V.
Postfach 27
53511 Adenau

Hinweis zum Umgang mit Ihren Daten
Alle eingereichten Unterlagen werden streng vertraulich behandelt.
Die Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Bedürftigkeit und für die Vereinsverwaltung verwendet

Lächelnder Mann hält Smartphone in den Händen

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